Elektro-Sensibilität − News
Gegenwind aus der Justiz – will deswegen die Politik den Mobilfunkausbau auf Biegen & Brechen beschleunigen??
Es gibt eine erstaunliche Synchronizität zwischen einem Gerichtsurteil, welches die deutschen Grenzwerte in Frage stellt und einem Vorstoss der Bundesregierung zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus...
Ein beachtliches Urteil
Die Justiz wacht auf
Das juristsche Vorgehen gegen einen Mobilfunkmast in Bonheim bei Mainz zieht beachtliche Kreise:
1. Das Ganze wird als solidarische Klage organisiert, d.h. In diesem Falle tritt ein betroffenes Ehepaar als klagende Partei auf, sie werden dabei von Anderen, auch finanziell unterützt. Damit bleibt das finanzielle Risiko nicht am Kläger alleine hängen und die Unterstützer können in der Klage mit erwähnt werden, damit bekommt das Ganze mehr Gewicht!
Dies ist ein Möglichkeit für weitere Fälle, da es bei uns, im Gegensatz zur USA, keine Möglichkeit der Sammelklage gibt, bei der sich mehrere Kläger zusammentun, um gemeinsam juristisch gegen Missstände vorzugehen.
2. Nachdem die Klage vom Verwaltungsgericht (VG) Mainz wegen angeblicher Formfehler zurück gewiesen wurde, haben die Kläger dagegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Beschwerde eingelegt. Das OVG hat die Rechtmässigkeit der Klage bestätigt und aufgrund der in der Begründung mit eingereichten Studien das VG angewiesen, zu überprüfen, inwieweit die in Deutschland geltenden Grenzwerte vor Geundheitsgefahren schützen.
Zusammenstellung und Erläuterung von Grenzwerten
Dies bedeutet, das Betroffene und Bürgerinitiativen aufgrund dieser Rechtslage beim Mobilfunkausbau auf Moratorien drängen können. Damit müssen entsprechende Projekte erst einmal auf Eis gelegt werden, bis die Sachlage juristisch geklärt ist.
Grenzwerte rechtmäßig? „Ein bahnbrechendes Urteil!“
Dazu kommen die Befugnisse auf lokaler Ebene - Kommunal- und Lokalpolitik haben rotz gegenteiliger Behauptungen ein gewaltiges Wörtchen mitzureden, vor allem, was die Standortwahl betriftt, um die Sache so strahlungsarm und so verträglich wie irgendmöglich zu getalten, Dazu sind aber Kommunal- und Lokalpolitiker "mit Hirn" gefragt, denen der Schutz der Bevölkerung am Herzen liegt und die sich nicht einfach "von oben" Alles vorschreiben lassen....
Diese erfreulichen Tatsachen sind zwar noch lange kein Grund zum Jubeln, aber ein wichtiger Schritt in eine richtige Richtung. Es gibt zumindest in der Justiz Bewegung und man versteckt sich dort nicht mehr hinter dem "Stand der Forschung", sprich den von der Industrie lancierten und von einer willfährigen Politik durchgesetzten Grenzwerten. - Sind wir mal gespannt, wie sich das Ganze weiter entwickelt...
Überreaktion der Politik?
Mobilfunkausbau als Staatsziel...
Interessanterweise kam kurz nach dem Bekanntwerden dieses Urteils vom OVG Koblenz die Meldung, dass im Bundestag und im Bundesrat unmittelbar nach der Sommerpause so ganz nebenbei über das Telekommunikationsnetzausbaubeschleunigungsgesetz (TK-NaBeG) wohl vor allem auf Betreiben der FDP entschieden werden soll. Hierzu hatte die Bundesregierung in der Ferienzeit einen Referentenentwurf gebilligt. In diesem Gesetz soll dem Mobilfunkausbau ein "überragendes öffentliches Interesse" bescheinigt werden. Dies bedeutet die faktische Außerkraftsetzung einer Interessenabwägung zugunsten des Mobilfunkausbaus, Ziel ist es, Telekommunikationsleistungen „mit sehr hoher Kapazität“ und „überall, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind“ zu ermöglichen, damit soll eine flächendeckende Mobilfunkversorgungsleistung in Maximalqualität verpflichtend festgeschrieben werden. Dies würde bedeuten, dass andere Belange, z.B. des Naturschutzes dann grundsätzlich gegenüber den Zielen des Mobilfunkausbaus als nachrangig zu werten wären.
So sollen verstärkt Immobilien in öffentlicher Hand als Standorte ausgewiesen werden und die Telekommunikations-Anbieter sollen in kommerziell uninteressanten Gebieten verpflichtet werden, Förderprogramme des Bundes zum Mobilfunkausbau zu nutzen.
Einzig für einen kleinen Teil der Naturschutzgebiete (genannt werden „Nationalparks“) soll nach Vorstellung des Bundestages kein „überragendes öffentliches Interesse“ am Mobilfunkausbau gelten, hier soll der übliche Abwägungsvorgang gelten. Aber bereits für einen Großteil der „Natura 2000“ Gebiete soll das nicht gelten - es wird zwar eingeräumt, dass auch hier ein Schutz eigentlich aus Sicht des Naturschutzes fachlich nötig sei, aber diese Gebiete seien zu groß für eine Ausnahme...
Damit wird die bisherige Politik des blinden Mobilfunkausbaus weiter fortgeführt, und der damit einhergehende permanente Verfassungsbruch weiter zementiert.
Folgende Artikel unseres Grundgesetzes sind betroffen:
- Art. 1.1 Würde des Menschen
- Art. 2.2 körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person
- Art. 13.1 Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 20a Naturschutz, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel
- Art. 28 Gemeindeautonomie
Auch das BauGB §1, Abs.6 Nr.1 und Nr.6 Planerische Berücksichtigung „gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ und von „Umweltbelangen“ wird damit ausgehebelt....
Schriftwechsel Harald Wernicke mit Prof. Kühling
Telekommunikationsnetzausbau-Beschleunigungsgesetz
Mobilfunkausbau im Bundesrat: Unterhaltung oder Umweltschutz? Gaming oder Gesundheit?
Der letzte Technikfolgenabschlussbericht (TAB) des deutschen Bundestages, in dem vor möglichen negativen Folgen der Mobuilfunkstrahlung gewarnt wird (er wurde von allen Fraktionen abgesegnet) wird damit ignoriert. Das Vorsorgeprinzip, welches den Schutz besonders empfindlicher Personen (Alte, Kranke, Schwangere und Kinder) fordert, wird ebenfalls ausser Acht gelassen....
Der Bundestagsbericht zu Technikfolgen der Mobilfunkstrahlung benennt Risiken und Alternativen
Deutsche Studie zeigt eindrücklich: Strahlung von Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut!
10.10.2024:
Erste Lesung TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz im Bundestag
Im Deutschen Bundestag wird am 11.10.2024 um 9:00 Uhr der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf schreibt den Bau von Mobilfunkmasten als ein „überragendes öffentliches Interesse“ fest. Der Gesetzentwurf legt damit fest, dass Belange des Naturschutzes zugunsten des Mobilfunkausbaus nachrangig behandelt werden. Dies trägt zur weiteren Umweltzerstörung und zum Artensterben bei. Die Umweltverbände wurden zu diesem Gesetz bisher nicht angehört. Zur ersten Lesung hat diagnose:funk die folgende Stellungnahme mit Vorschlägen für Veränderungen in diesem Gesetz erarbeitet.
Stellungnahme und Arbeitspapier von diagnose:funk
11.10.2024:
Bundestagsdebatte - Umwelt gegen Wachstum 0:6
Kurzeinschätzung von diagnose:funk der Bundestags-Debatte zum Telekommunikations-Beschleunigungsgesetz. Die Debatte am 11.10.2024 zur ersten Lesung des TkNaBeG verdient aus Umwelt- und Gesundheitssicht die Note 6 - Thema verfehlt!
https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/...
27.10.2024:
Stadtrat Füssen fordert einstimmig Mobilfunk-Moratorium
Signalwirkung für alle Kommunen
Der Stadtrat in Füssen hat mit Verweis auf einen anhängigen Prozess um einen Mobilfunkmasten, für den die Schutzfunktion der Grenzwerte überprüft werden sollen, ein Moratorium für die weitere Baugenehmigung von Sendemasten beschlossen. In Füssen sollen solange keine neuen Sendemasten aufgestellt werden, bis die Frage der Grenzwerte geklärt ist.
Zur Meinungsbildung hat auch ein Vortrag des diagnose:funk-Vorstandes Jörn Gutbier am 12. September 2024 in Füssen-Weißensee beigetragen.
Stopp für Sendemasten: Stadtrat Füssen fordert einstimmig Mobilfunk-Moratorium
28.10.2024
Stellungnahme Atbeitskreis Elekrobiologie (AEB):
Der Stadtrat von Füssen stellt die berechtigte Frage, ob die heutigen Grenzwerte für Mobilfunk überhaupt ausreichen, einen Schutz für die Bevölkerung zu gewähren. Der AEB stellt diese Frage schon seit 30 Jahren! Es wäre schön, wenn endlich Bewegung in die Grenzwertfrage kommt. Der AEB hat dazu ein Statement publiziert, welches die Diskussion um die Grenzwertfrage neu anregen soll ...
AEB zu den Mobilfunk-Grenzwerten
07,11.2024:
Gleichstellung von Schutzzonen für vulnerable Gruppen in Einwirkungsbereichen der Mobilfunkinfrastruktur - Stellungnahme von gesund vernetzt e.V.
Im „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ 20/13171 sollen alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Dieses bevorzugt die Mobilfunkinfrastruktur. Das Gesetzesvorhaben steht im Widerspruch zum Vorschlag aus dem Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“, in dem die anerkannten Grundsätze des Risikomanagements diskutiert und gefordert und unter anderem Schutzzonen vorgeschlagen werden. Die Verwirklichungsoption würde mit dem „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ kaum realisierbar. Somit haben wir beantragen, dass die Einrichtung von Schutzzonen als „überragendes öffentliches Interesse“ dem Mobilfunkausbau gleichzustellen sind.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im im Lobbyregister unter:
https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/47/371231/Stellungnahme-Gutachten-SG2411060022.pdf
November 2024
Offener Brief an Bundespräsident Steinmaier
Eien Gruppe EHS-Betroffener, deren Wohnprojekt und damit auch letzendlich ihr Überleben durch den Neubau von Sendemasten gefährdet ist, hat einen aufrüttelnden Brief an den Bundespräsidenten geschrieben:
Offener Brief an Bondespräsident F.W. Steinmeier
Fazit
So wie es aussieht, darf man nicht auf die Politik zählen, was den Schutz von Umwelt und Gesundheit angeht. Hier haben andere Interessen Vorrang. Die Bürger müssen hier leider zwangsläiufig selber aktiv werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Aufklärung & Information:
Viele Menschen wissen leider nicht, was sie mit der Nutzung der Drahtlios-Technik sich und Anderen antun. In den "Qualitätsmedien" wird das Thema entweder totgeschwiegen oder es werden Berichte über die angebliche Ungefährlichkeit und die ach so tollen technischen Möglichkeiten veröffentlicht. Hier gilt es, seine Mitmenschen über Risiken und Alternativen zu informieren. - Eigenes Verhalten & Vorbildfunktion:
Viele Probleme mit Strahlung sind "hausgemacht", EDV-Vernetzung über WLAN, ausgiebige Smartphone-Nutzung, mangelhafte Elektroinstallation, um nur ein paar Dinge zu benennen. Hier gilt es, technische Alternativen zu nutzen (Kabel statt Funk), ebenso das eigene Konsumverhalten zu überprüfen (z.B. Festnetz statt Mobiltelefon), beim Neukauf auf funkfreie Geräte bestehen, usw. - Lokale Aktionen:
Viele Lokalpolitiker können noch "selber denken". Die gilt es, mit ins Boot zu holen, um zumindest lokal eine halbwegs verträgliche Situation zu erreichen, ebenso vielleicht die Schaffung funkfreier Zonen für Betroffene zu erreichen. Hier kann man auch mit der aktuellen Rechtslage (s.o.) eigene Klagen mit mehreren zusammen anstrengen, um den Ausbau zu stoppen oder zumindest zu verzögern. Hier gilt es auch, dies Alles "öffentlich" zu machen, um Aufmerksamkeit und Interesse für das Thema zu wecken.
Es gibt inzwischen Musterbriefe diverser Initiativen, die man an Abgeordnete schicken kann:
Die Adressen Ihrer Abgeordneten finden sich unter:
https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise
Es gibt inzwischen von Harald Wernicke auch eine Vorlage für eine Petition mit vielen praktischen Hinweisen:
Es gilt hier mit viel Phantasie weitere kreative Wege zu finden, um das nötige Bewußtsein bei den Leuten zu wecken und die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft zu fragen, was denn nun dieses überragende "öffentliche Interesse" genau ist, welches alle anderen Schutzinteressen überwiegt.
Ebenso gilt es, diesen (Un)Verantwortlichen an den Schalthebeln zu zeigen, dass sie hier sie an den Menschen und am Lebendigen vorbei entscheiden und letztendlich unsere Lebensgrundlagen und damit die Grundlage jeden Wirtschaftens vernichten...
Artikel auf elektro-sensibel
...Mobilfunk gibt's jetzt auch in Bio...
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Bildquellen
Funkmasten auf Dach: BI Heidenheim, Georg Vor
Justitia: Björn Bielesch auf Pixabay
Funkturm: Miguel Á. Padriñán auf Pixabay
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Eingestellt: 29.09.2024, 18:56
zuletzt geändert: 12.01.2025, 17:36
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