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Gegenwind aus der Justiz – will deswegen die Politik den Mobilfunkausbau auf Biegen & Brechen beschleunigen??

Masten

 

Es gibt eine erstaunliche Synchronizität zwischen einem Gerichtsurteil, welches die deutschen Grenzwerte in Frage stellt und einem Vorstoss der Bundesregierung zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus...

 

Ein beachtliches Urteil

Die Justiz wacht auf

Das juristsche Vorgehen gegen einen Mobilfunkmast in Bonheim bei Mainz zieht beachtliche Kreise:

Justitia1.   Das Ganze wird als solidarische Klage organisiert, d.h. In diesem Falle tritt ein betroffenes Ehepaar als klagende Partei auf, sie werden dabei von Anderen, auch finanziell unterützt. Damit bleibt das finanzielle Risiko nicht  am Kläger alleine hängen und die Unterstützer können in der Klage mit erwähnt werden, damit bekommt das Ganze mehr Gewicht!

Dies ist ein Möglichkeit für weitere Fälle, da es bei uns, im Gegensatz zur USA, keine Möglichkeit der Sammelklage gibt, bei der sich mehrere Kläger zusammentun, um gemeinsam juristisch gegen Missstände vorzugehen.

2.   Nachdem die Klage vom Verwaltungsgericht (VG) Mainz wegen angeblicher Formfehler zurück gewiesen wurde, haben die Kläger dagegen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Beschwerde eingelegt. Das OVG hat die Rechtmässigkeit der Klage bestätigt und aufgrund der in der Begründung mit eingereichten Studien das VG angewiesen, zu überprüfen, inwieweit die in Deutschland geltenden Grenzwerte vor Geundheitsgefahren schützen.

Zusammenstellung und Erläuterung von Grenzwerten

Dies bedeutet, das Betroffene und Bürgerinitiativen aufgrund dieser Rechtslage beim Mobilfunkausbau auf Moratorien drängen können. Damit müssen entsprechende Projekte  erst einmal auf Eis gelegt werden, bis die Sachlage juristisch geklärt ist.

Grenzwerte rechtmäßig? „Ein bahnbrechendes Urteil!“

Dazu kommen die Befugnisse auf lokaler Ebene - Kommunal- und Lokalpolitik haben rotz gegenteiliger Behauptungen ein gewaltiges Wörtchen mitzureden, vor allem, was die Standortwahl betriftt, um die Sache so strahlungsarm und so verträglich wie irgendmöglich zu getalten, Dazu sind aber  Kommunal- und Lokalpolitiker "mit Hirn" gefragt, denen der Schutz der Bevölkerung am Herzen liegt und die sich nicht einfach "von oben" Alles vorschreiben lassen....

Kommunale Handlungsfelder

Diese erfreulichen Tatsachen sind zwar noch lange kein Grund  zum Jubeln, aber ein wichtiger Schritt in eine richtige Richtung. Es gibt zumindest in der Justiz Bewegung und man versteckt sich dort nicht mehr hinter dem "Stand der Forschung", sprich den von der Industrie lancierten und von einer willfährigen Politik durchgesetzten Grenzwerten. - Sind wir mal gespannt, wie sich das Ganze weiter entwickelt...

 

Überreaktion der Politik?

Mobilfunkausbau als Staatsziel...

MobilfunmastInteressanterweise kam kurz nach dem Bekanntwerden dieses Urteils vom OVG Koblenz die Meldung, dass im Bundestag und im Bundesrat unmittelbar nach der Sommerpause so ganz nebenbei über das Telekommunikationsnetzausbaubeschleunigungsgesetz (TK-NaBeG) wohl vor allem auf Betreiben der FDP entschieden werden soll. Hierzu hatte die Bundesregierung in der Ferienzeit  einen Referentenentwurf gebilligt. In diesem Gesetz soll dem Mobilfunkausbau ein "überragendes öffentliches Interesse" bescheinigt werden. Dies bedeutet die faktische Außerkraftsetzung einer Interessenabwägung zugunsten des Mobilfunkausbaus, Ziel ist es, Telekommunikationsleistungen „mit sehr hoher Kapazität“ und „überall, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind“ zu ermöglichen, damit soll eine flächendeckende Mobilfunkversorgungsleistung in Maximalqualität verpflichtend festgeschrieben werden. Dies würde bedeuten, dass andere Belange, z.B. des Naturschutzes dann grundsätzlich gegenüber den Zielen des Mobilfunkausbaus als nachrangig zu werten wären.

So sollen verstärkt Immobilien in öffentlicher Hand als Standorte ausgewiesen werden und   die Telekommunikations-Anbieter sollen in kommerziell uninteressanten Gebieten verpflichtet werden, Förderprogramme des Bundes zum Mobilfunkausbau zu nutzen.

Einzig für einen kleinen Teil der Naturschutzgebiete (genannt  werden „Nationalparks“) soll nach Vorstellung des Bundestages kein „überragendes öffentliches Interesse“ am Mobilfunkausbau gelten, hier soll der übliche Abwägungsvorgang gelten. Aber bereits für einen Großteil der „Natura 2000“ Gebiete soll das nicht gelten - es wird zwar eingeräumt, dass auch hier ein Schutz eigentlich aus Sicht des Naturschutzes fachlich nötig sei, aber diese Gebiete seien zu groß für eine Ausnahme...

Damit wird die bisherige Politik des blinden Mobilfunkausbaus weiter fortgeführt, und der damit einhergehende permanente Verfassungsbruch weiter zementiert.  

Folgende Artikel unseres Grundgesetzes sind betroffen:

bundestag.de/grundgesetz

Auch das BauGB §1, Abs.6 Nr.1 und Nr.6  Planerische Berücksichtigung „gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ und von „Umweltbelangen“ wird damit ausgehebelt.... 

Schriftwechsel Harald Wernicke mit Prof. Kühling

Telekommunikationsnetzausbau-Beschleunigungsgesetz

Mobilfunkausbau im Bundesrat: Unterhaltung oder Umweltschutz? Gaming oder Gesundheit?

 Der letzte Technikfolgenabschlussbericht (TAB) des deutschen Bundestages, in dem vor möglichen negativen Folgen der Mobuilfunkstrahlung gewarnt wird (er wurde von allen Fraktionen abgesegnet) wird damit ignoriert. Das Vorsorgeprinzip, welches den Schutz besonders empfindlicher Personen (Alte, Kranke, Schwangere und Kinder) fordert, wird ebenfalls ausser Acht gelassen....

Der Bundestagsbericht zu Technikfolgen der Mobilfunkstrahlung benennt Risiken und Alternativen

Deutsche Studie zeigt eindrücklich: Strahlung von Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut!

 

10.10.2024:
Erste Lesung TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz im Bundestag

Im Deutschen Bundestag wird am 11.10.2024 um 9:00 Uhr der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf schreibt den Bau von Mobilfunkmasten als ein „überragendes öffentliches Interesse“ fest. Der Gesetzentwurf legt damit fest, dass Belange des Naturschutzes zugunsten des Mobilfunkausbaus nachrangig behandelt werden. Dies trägt zur weiteren Umweltzerstörung und zum Artensterben bei. Die Umweltverbände wurden zu diesem Gesetz bisher nicht angehört. Zur ersten Lesung hat diagnose:funk die folgende Stellungnahme mit Vorschlägen für Veränderungen in diesem Gesetz erarbeitet.

Stellungnahme und Arbeitspapier von diagnose:funk

 

11.10.2024:
Bundestagsdebatte - Umwelt gegen Wachstum 0:6

Kurzeinschätzung von diagnose:funk der Bundestags-Debatte zum Telekommunikations-Beschleunigungsgesetz. Die Debatte am 11.10.2024 zur ersten Lesung des TkNaBeG verdient aus Umwelt- und Gesundheitssicht die Note 6 - Thema verfehlt!

https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/...

 

27.10.2024:
Stadtrat Füssen fordert einstimmig Mobilfunk-Moratorium

Signalwirkung für alle Kommunen

Der Stadtrat in Füssen hat mit Verweis auf einen anhängigen Prozess um einen Mobilfunkmasten, für den die Schutzfunktion der Grenzwerte überprüft werden sollen, ein Moratorium für die weitere Baugenehmigung von Sendemasten beschlossen. In Füssen sollen solange keine neuen Sendemasten aufgestellt werden, bis die Frage der Grenzwerte geklärt ist.

Zur Meinungsbildung hat auch ein Vortrag des diagnose:funk-Vorstandes Jörn Gutbier am 12. September 2024 in Füssen-Weißensee beigetragen.

Stopp für Sendemasten: Stadtrat Füssen fordert einstimmig Mobilfunk-Moratorium

 

28.10.2024
Stellungnahme Atbeitskreis Elekrobiologie (AEB):

Der Stadtrat von Füssen stellt die berechtigte Frage, ob die heutigen Grenzwerte für Mobilfunk überhaupt ausreichen, einen Schutz für die Bevölkerung zu gewähren.  Der AEB stellt diese Frage schon seit 30 Jahren! Es wäre schön, wenn endlich Bewegung in die Grenzwertfrage kommt.  Der AEB hat dazu ein Statement publiziert, welches die Diskussion um die Grenzwertfrage neu anregen soll ...

AEB zu den Mobilfunk-Grenzwerten

 

07,11.2024:
Gleichstellung von Schutzzonen für vulnerable Gruppen in Einwirkungsbereichen der Mobilfunkinfrastruktur - Stellungnahme von gesund vernetzt e.V.

Im „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ 20/13171 sollen alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren „im überragenden öffentlichen Interesse“ stehen. Dieses bevorzugt die Mobilfunkinfrastruktur. Das Gesetzesvorhaben steht im Widerspruch zum Vorschlag aus dem Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestages „Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“, in dem die anerkannten Grundsätze des Risikomanagements diskutiert und gefordert und unter anderem Schutzzonen vorgeschlagen werden. Die Verwirklichungsoption würde mit dem „TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ kaum realisierbar. Somit haben wir  beantragen, dass  die Einrichtung von Schutzzonen als „überragendes öffentliches Interesse“ dem Mobilfunkausbau gleichzustellen sind.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im im Lobbyregister unter:

https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/ef/47/371231/Stellungnahme-Gutachten-SG2411060022.pdf

 

November 2024
Offener Brief an Bundespräsident Steinmaier

Eien Gruppe EHS-Betroffener, deren Wohnprojekt und damit auch letzendlich ihr Überleben durch den Neubau von Sendemasten gefährdet ist, hat einen aufrüttelnden Brief an den Bundespräsidenten geschrieben:

Offener Brief an Bondespräsident F.W. Steinmeier 

 

 

Fazit

So wie es aussieht, darf man nicht auf die Politik zählen, was den Schutz von Umwelt und Gesundheit angeht. Hier haben andere Interessen Vorrang. Die Bürger müssen hier leider zwangsläiufig selber aktiv werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Es gibt inzwischen Musterbriefe diverser Initiativen, die man an Abgeordnete schicken kann:

diagnose:funk

BI Strahlenfrei

Die Adressen Ihrer Abgeordneten finden sich unter:
https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

 

Es gibt inzwischen von Harald Wernicke auch eine Vorlage für eine Petition mit vielen praktischen Hinweisen:

Tknabeg Petition

 

Es gilt hier mit viel Phantasie weitere kreative Wege zu finden, um das nötige Bewußtsein bei den Leuten zu wecken und die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft zu fragen, was denn nun dieses überragende "öffentliche Interesse" genau ist, welches alle anderen Schutzinteressen überwiegt. 

 

 

Ebenso gilt es, diesen (Un)Verantwortlichen an den Schalthebeln zu zeigen, dass sie hier sie an den Menschen und am Lebendigen vorbei entscheiden und letztendlich unsere Lebensgrundlagen und damit die Grundlage jeden Wirtschaftens vernichten...

 

 

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Bildquellen

Funkmasten auf Dach: BI Heidenheim, Georg Vor

Justitia: Björn Bielesch auf Pixabay

Funkturm: Miguel Á. Padriñán auf Pixabay

Eingestellt: 29.09.2024, 18:56
Geändert: 12.01.2025, 17:36

Quelle: http://www.elektro-sensibel.de/artikel.php?ID=248