Elektro-Sensibilität − News

Prof. A. Lerchl wegen Fälschungsbehauptung verurteilt

Bremer OLG verurteilt Professor zur Rücknahme seiner Behauptungen gegenüber der REFLEX-Studie

Professor Alexander Lerchl von der privaten Jacobs University Bremen ist durch seine Gefälligkeitsgutachten für die Mobilfunkindustrie bekannt geworden.

Ebenso hat er sich einen Namen gemacht mit Fälschungsbehauptungen gegenGerichtüber der REFLEX-Studie von Prof. Adlkofer. So wurde u.A. behauptet, eine Praktikantin habe Ergebnisse gefälscht. Diese Behauptungen wurden damals (208) leider nur zu gerne von den Medien aufgegriffen, z.B. vom Spiegel und der Süddeutschen Zeitung...

Dafür hat Lerchl viel Geld von der Industrie und sogar von der deutschen Regierung bekommen. So hatte er Verträge mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und als Berater der Bundesregierung über insgesamt 5 Millionen € !

Bei der REFLEX-Studie, die Prof. Franz Adlkofer an der medizinischen Universität Wien 2000 - 2004 im Auftrag der Europäischen Union und der Stiftung VERUM durchführte, wurden DNA-Strangbrüche in Zellkulturen nach Bestrahlung mit Mobilfunk mit einer Intensität unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte (nach ICNIRP) fest gestellt...

Bereits 2010 hatte die WHO von einer Zusammenarbeit mit Prof. Lerchl Abstand genommen...

Das hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat Alexander Lerchl nun im Dezember 2020 rechtskräftig dazu verurteilt, seine Falschaussagen zurück zu nehmen und diese nicht weiter zu verbreiten.

Eine Revision des Urteils wurde aufgrund der eindeutigen Faktenlage abgelehnt.

 

Damit ist der Schmutzkampagne gegenüber Prof. Franz Adlkofer und der REFLEX-Studie endlich ein Ende bereitet. Es wäre zu wünschen, wenn die Presse Gegendarstellungen / Korrekturen zu den Artikeln von 2008 veröffentlichen würde

Man kann gespannt sein, ob sich nun die zuständigen Behörden und die involvierte Lobby von diesem Mann distanzieren. Es bleibt aber zu befürchten, das die (Un)Verantwortlichen trotzdem versuchen so weiter zu machen wie bisher, notfalls auch OHNE Prof. Lerchl...

 

Dieses Urteil hat auch im Ausland, so in Kanada und den USA einges an Aufsehen erregt und weitere Fakten ans Licht gebracht:

https://stopsmartmetersbc.com/2021-02-08-scientist-found-guilty-of-fraud-re-dna-studies/

https://www.microwavenews.com/news-center/german-court-moves-silence-critic-rf-dna-breaks

https://www.microwavenews.com/short-takes-archive/rich-rewards-bad-behavior

 

 

Stellungnahme von Prof. Dr. Franz Adlkofer, Stiftung Pandora

Das Unerwartete geschieht immer

Eine schmerzhafte Lektion für den notorischen Verleumder Alexander Lerchl und noch mehr für Industrie und Politik, die sich seiner „Expertise“ seit vielen Jahren bedienten JBS Haldane, groß als Mensch und groß als Wissenschaftler, hat die Erfahrungen seines Lebens in einem Satz zusammengefasst: „The unexpected always happens“ (Das Unerwartete geschieht immer). Wie recht er hat, hat soeben Professor Alexander Lerchl von der privaten Jacobs University in Bremen unter Beweis gestellt. Er, der als Mitglied der Strahlenschutzkommission (SSK) dem Strahlenschutz zum Hohn jahrelang die Interessen von Industrie und Politik vertreten und dabei Wissenschaftler wie Lennart Hardell und mich, deren Forschungs-ergebnisse mit den seinigen nicht in Einklang zu bringen waren, als Datenfälscher beschimpft hat, veröffentlicht plötzlich eine Arbeit, die alles, was er bisher behauptet hat, ad absurdum führt.

In meinem Artikel „Die Entwarnung vor gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks durch das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm (DMF) beruht mehr auf Wunschdenken als auf Fakten“ in der Schriftenreihe der Kompetenzinitiative schrieb ich schon 2008:
„Besondere Brisanz kommt neuerdings einer noch nicht publizierten, aber bei einem Workshop in Berlin im Mai 2008 vorgestellten Studie aus dem Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin in Hannover zu. In dieser Untersuchung wurde gezeigt, dass die UMTS-Strahlung bei Mäusen selbst zwar nur eine geringe gentoxische Wirkung im Sinne der Tumorinitiation besitzt, aber eine recht ausgeprägte epigenetische im Sinne der Tumorpromotion aufweist. Bei pränatal mit dem Kanzerogen N-Äthylnitrosoharnstoff (ENU) behandelten Mäusen verursachte die UMTS-Strahlung bei einer Intensität weit unterhalb des geltenden Grenzwertes eine signifikant über die Wirkung von N-Äthylnitrosoharnstoff hinausgehende Zunahme der Tumorrate in Leber und Lunge. Diese Wirkung trat ein, wenn die Strahlenexposition unmittelbar nach der Verabreichung von N-Äthylnitrosoharnstoff noch im Mutterleib einsetzte und nach der Geburt lebenslang fortgesetzt wurde. Die UMTS-Strahlung allein führte lediglich zur Entstehung präkanzeröser Herde in der Leber der Tiere“.

Die Studie wurde zwar von Tillmann et al. 2010 publiziert, geriet aber trotz ihrer immensen wissenschaftlichen Bedeutung weitgehend in Vergessenheit. Warum auch immer, es blieb Lerchl, dem lautstarken Prediger der Harmlosigkeit der Mobilfunkstrahlung, vorbehalten, den Fraunhofer-Versuch mit Mitteln des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu wiederholen. Offensichtlich waren die dabei erhaltenen Ergebnisse so eindeutig, dass sich angesichts der zahlreichen Mitwisser ihr Vertuschen von vornherein als unmöglich erwies. Lerchl, dem es bisher mittels abwegiger Versuchsplanung, mani-pulativer Eingriffe in den Versuchsablauf und willkürlicher Datenanalyse immer gelungen war, seine Ergebnisse den Wünschen seiner Auftraggeber anzupassen, blieb diesmal nichts anderes mehr übrig als die Flucht nach vorne anzutreten. Er bekennt: „Die vom Fraunhofer-Institut 2010 entdeckten Effekte auf Tumore der Leber und der Lunge wurden vollauf bestätigt“. Zwar streitet er das gentoxische Potenzial der UMTS-Strahlung, das Tillmann et al. zusätzlich zur promotorischen Wirkung beobachtet haben, immer noch ab, doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis er auch dazu seinen Irrtum wird eingestehen müssen.

Wie Lerchl inzwischen selbst erkannt hat, haben seine jüngsten Ergebnisse durchaus das Potenzial, das wiederholt beschriebene erhöhte Hirntumorrisiko bei Viel- und Langzeitnutzern von Mobiltelefonen zumindest teilweise zu erklären.

 

Quellen:

 

https://www.elektrosmognews.de/news/20150309_125914.html

https://stiftung-pandora.eu/2021/01/27/das-hanseatische-oberlandesgericht-bremen-verurteilt-professor-alexander-lerchl-zur-ruecknahme-seiner-faelschungsbehauptung-gegenueber-der-reflex-studie/

https://stiftung-pandora.eu/wp-content/uploads/2021/01/2021-01-27_Urteil-des-Hanseatischen-Oberlandesgerichts-Bremen.pdf

d:f  BfS veröffentlicht Tierstudie von Prof. Lerchl

d:f Prof. Adlkofer nimmt zu Lerchl-Studie Stellung

d:f OLG Bremen verurteilt Prof. A Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie

https://www.nachrichtenspiegel.de/2021/01/30/prof-alexander-lerchl-der-mobilfunk-drosten-nun-endlich-rechtskraeftig-verurteilt/

https://de.wikipedia.org/wiki/REFLEX-Studie

https://kompetenzinitiative.com/wissenschaft/reflex-studie-gentoxisches-potenzial-hochfrequenter-emf/

Bundesamt Bildung u Wissenschaft CH:  Kommentar zur REFLEX-Studie

d:f REFLEX-Studie juristisch bestätigt

http://www.strahlentelex.de/Stx_17_734-735_E03.pdf

https://www.youtube.com/watch?v=Y7pxpB6yjBI&feature=youtu.be

https://www.youtube.com/watch?v=Y7pxpB6yjBI

 

 

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Eingestellt: 01.02.2021, 11:12
zuletzt geändert: 08.10.2023, 15:52

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