Elektro-Sensibilität − News

Durchbruch in der Rechtsprechung zu Strahlenrisiken durch Drahtlos-Technologie

Wegweisende Urteile nicht nur in Nachbarländern

Frohe Botschaft aus Holland zu Weihnachten

Niederländischer Verwaltungsrichter erkennt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko an

24 december 2020, Wilma de Jong:

SendemastIn den Niederlanden kam es am 18.12.20 zu einer positiven Entwicklung in der Rechtssprechung:

Der Verwaltungsrichter von Gelderland erkennt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die drahtlose Technologie an, das weit unter den Expositionsgrenzwerten liegt

Das Gericht erkannte Frau de Jong als interessierte Partei an und entschied, dass ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bei der Installation eines Antennenmastes in einer Entfernung von etwa 650 Metern von Ihrem Haus nicht ausgeschlossen werden kann.

Nach Ansicht des Gerichts kann unter Berücksichtigung aller Argumente unter Bezugnahme auf die wissenschaftliche Literatur nicht ausgeschlossen werden, dass selbst bei einer Feldstärke von weniger als 1 V / m und damit auch im Fall der Klägerin ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. (1 V/m = 2.600 µW/m²)

Dies bedeutet, dass wir von einem enormen Durchbruch sprechen können, seit vor mehr als zwei Jahrzehnten die Bürger die Gerichte um Aufmerksamkeit für die Gesundheitsrisiken von Antennenanlagen gebeten haben. Mit anderen Worten, der niederländische Verwaltungsrichter hat den Bürgern die Stimme in der Strahlungsdebatte zurückgegeben.

 

Dieses Urteil wird in den Niederlanden Einfluss haben. Es bedeutet auf jeden Fall:

  1. Die Kommunen dort müssen die gesundheitlichen Interessen von Bürgern, die gegenüber Strahlung empfindlich sind, in ihrer lokalen Antennenpolitik berücksichtigen.
  2. Der (falsche) Sicherheitsanspruch für Expositionsgrenzwerte von der ICNIRP kommt vom Tisch.
  3. Lokale und nationale Antennenpolitik müssen überarbeitet werden

 

Hoffen wir, das sich höhrere Instanzen dieser Sicht anschliessen
und dieses Urteil aus den Niederlanden in der
ganzen Europäischen Union Schule macht!

 

Quellen:

https://stralingsbewust.info/wp-content/uploads/Artikel-Telegraaf-Gezondheid-boven-mast-31-12-2020.pdf

https://stralingsbewust.info/2020/12/31/koerswijziging-rechtspraak-inzake-stralingsrisicos/#more-20377

Preseberichte zu Gerichtsurteil in Holland

 

Le Monde, 30.01.2021:

Paris (FR):

Berufungsgericht erkennt Elektrosensibilität bei Mieter als Klagegrund gegen Funkbasierte (intelligente?) Wasserzähler (Smartmeter) an

 https://www.lemonde.fr/argent/article/2021/01/30/compteur-d-eau-intelligent-une-locataire-electrosensible-obtient-le-droit-de-s-y-opposer_6068174_1657007.html

sehr holperige google-Übersetzung
https://translate.google.com/translate?sl=auto&tl=de&u=https://www.lemonde.fr/argent/article/2021/01/30/compteur-d-eau-intelligent-une-locataire-electrosensible-obtient-le-droit-de-s-y-opposer_6068174_1657007.html

 

Landbote, 18.02.2021:

Winterthur (CH): Mobilfunkgegner vor Gericht erfolgreich

ParagraphenWie der Landbote in seiner Ausgabe vom 18.02.21 beichtet, sorgt ein Gerichsturteil aus Winterthur in der ganzen Schweiz für Aufsehen. So sind 5G Antennen wegen der Bündelung des Sendestrahls nicht mit herkömmlichen Antennen vergleichbar. So kann es im gebündelten Strahl zur Überschreitung der Grenzwerte kommen.

Das Baugesuch der Swisscom wurde zurück gewiesen und die Kosten des Verfahrens müssen die Swisscom und die Stadt Winterthur tragen.

https://www.landbote.ch/winterthurer-mobilfunkgegner-vor-gericht-erfolgreich-772132401543

https://www.gigaherz.ch/5g-es-daemmert-langsam/

 

23.02.2021:

BAFU veröffentlicht Vollzugsempfehlung für adaptive Antennen
Medienmitteilung: «Versteckte Grenzwerterhöhung durch Vollzugsempfehlung» 

Das Bundesamt für Umwelt Schweiz veröffentlichte heute die Vollzugsempfehlung für adaptive Mobilfunkantennen. Es empfiehlt den Kantonen eine deutlich höhere Belastung durch Mobilfunkstrahlung zuzulassen, diese Information aber in den Baugesuchen zu unterschlagen. Der Verein Schutz vor Strahlung ist empört über die massive Aushöhlung des Gesundheitsschutzes, besonders in Anbetracht des kürzlich veröffentlichten Berichtes der Expertengruppe BERENIS.

https://schutz-vor-strahlung.ch/news/versteckte-grenzwerterhoehung-durch-vollzugsempfehlung/

 

 

Bundesverband Verbraucherzentrale,,19.03.2021:

Urteil stärkt Endgerätefreiheit beim Internetzugang

vzbv gewinnt gegen Telefónica: O2 hatte Surfen mit kabelgebundenen Geräten verboten.

Ein Mobilfunkanbieter darf seinen Kunden nicht vorschreiben, dass sie ihren Internetzugang nur mit Smartphones, Tablets und anderen mobilen Geräten nutzen dürfen. Der Ausschluss kabelgebundener Geräte verstößt gegen die Endgerätefreiheit in der Europäischen Union und ist unwirksam. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG entschieden.

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/urteil-staerkt-endgeraetefreiheit-beim-internetzugang

 

März 2021:

Krebsklage  aus dem Jahr 2001 wird endlich vor Gericht gehen

In den Jahren 2001 und 2002 verklagten Michael Patrick Murray und fünf weitere
Personen, die alle einen Hirntumor hatten, der sich unterhalb der Stelle befand, an
der sie ihre Handys gehalten hatten, die Telekommunikationsindustrie auf
Schadensersatz. In den Jahren 2010 und 2011 schlossen sich sieben weitere
Hirntumoropfer dem Fall als zusätzliche Kläger an.

Die Beklagten repräsentieren den größten Teil der amerikanischen
Telekommunikations-Industrie: Verizon, Sprint, AT&T, T-Mobile, Bell South, Bell
Atlantic, Motorola, Qualcomm, Samsung, SONY, Sanyo, Nokia, die CTIA, die FCC
und Dutzende von anderen Telekommunikationsunternehmen.

Newsletter Space Appeal Maerz 2021

 

04.03.2021:

OVG Münster erläßt Einbauverbot für Smart-Meter

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat per Entscheid den “Smart Meter Rollout” in Deutschland vorläufig gestoppt. In einem Eilverfahren ist es zu der Einschätzung gekommen, dass eine Verfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraussichtlich rechtswidrig ist. Die Umsetzung der Verfügung des BSI wird daher ausgesetzt und damit auch die Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler gestoppt. Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar.

Dies bedeutet, daß weder Energieversorger noch Endverbraucher dazu gezwungen werden kann, digitale Smartmeter einbauen zu lassen. Die bisherigen analogen Stromzähler behalten ihre Gültigkeit und dürfen weiter eingebaut und verwendet werden.

https://www.iwr.de/news/ovg-muenster-stoppt-einbauverpflichtung-fuer-intelligente-messsysteme-news37292

 

Update 21.06.2021:

Mobilfunk und Gesundheit – Juristische Klage der Kompetenzinitiative

Mobilfunktechnologien, neuerdings insbesondere 5G, sind Hoch-Risiko-Technologien, deren Einführung und Verbreitung seit langem ohne eingehende Risikoabschätzungen durchgesetzt werden. Angesichts der weiter steigenden Strahlenbelastung für unsere gesamte Bevölkerung sind Rechte auf Gesundheit, Schutz, und Vorsorge dringlich. Immer mehr Menschen sind beeinträchtigt oder betroffen. Angemessener Strahlenschutz ist ein Gebot der Stunde.

https://kompetenzinitiative.com/gesellschaft/mobilfunk-und-gesundheit-juristische-klage/

 

CH, Blick 06.10.2021:

5G-Desaster für Swisscom und Co

3000 Einsprachen gegen neue 5G-Antennen wurden in der Schweiz schon gemacht. Jetzt kommts für Swisscom und Co. noch dicker. Das neue Netz steht vor dem Aus

Eine juristisches Gutachten der Uni Freiburg zuhanden der Konferenz der kantonalen Baudirektoren (BPUK) besagt: Für die Umrüstung konventioneller Mobilfunkanlagen zu adaptiven Antennen sei eine Baubewilligung sehr wohl nötig, schreiben die Gutachter. Dasselbe gelte für die Aktivierung des Korrekturfaktors. Und damit würden auch Einsprachen möglich.

Für die Mobilfunkanbieter zeichnet sich ein Desaster ab. Rebekka Meier (30), Präsidentin des Vereins «Schutz vor Strahlung», rechnet mit einer massiven Einsprachewelle. Diese hätten sich die Anbieter selber zuzuschreiben, sagt Meier: «Sie dachten offenbar genau wie der Bund, sie könnten 5G einführen, ohne die Einwohner zu fragen. Doch sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht.»

https://amp.blick.ch/schweiz/5g-desaster-fuer-swisscom-und-co-es-wird-anzeigen-hageln-id16879884.html

 

 

Nachtrag 26.05.2022:

Berufungsgericht gibt grünes Licht für Anti-5G-Klage gegen britische Regierung

Das Berufungsgericht in London stellt fest, dass die Öffentlichkeit bei der Einführung von 5G nicht über mögliche gesundheitliche Auswirkungen informiert wurde. Das Gericht hat daher in dieser Woche die Klage der Anti-5G-Initiative "Action Against 5G" zugelassen.

https://bvmde.org/2022/05/28/berufungsgericht-gibt-grunes-licht-fur-anti-5g-klage-gegen-britische-regierung/

https://actionagainst5g.org/blog/court-appeal-grants-permission-judicial-review/

https://www.mobilenewscwp.co.uk/News/article/court-appeal-green-lights-anti-5g-case-govt

 

 

Artikel auf elektro-sensibel:

Berufungsgericht Turin bestätigt den Zusammenhang zwischen Handynutzung und Gehirntumoren

Juristischer Gegenwind in CH, AT, DE & IT

 


Weiterführende Links, Dokumente und Quellennachweise:

stralingsbewust.info/2020/12/24/doorbraak-in-rechtspraak-rond-stralingsrisicos

translate.google.com/translate?hl=de&sl=nl&u=stralingsbewust.info/2020/12/24/doorbraak-in-rechtspraak-rond-stralingsrisicos/&prev=search&pto=aue

uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI%3ANL%3ARBGEL%3A2020%3A6699&showbutton=true

Winterthurer 5G-Urteil sorgt für national für Aufsehen

Eingestellt: 26.12.2020, 16:38
zuletzt geändert: 28.07.2022, 15:23

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Kommentare zu diesem Artikel

Kommentare geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder, dies entspricht nicht unbedingt der Meinung der Betreiber dieser Webseite


von: Werner Thiede

vom: 28.12.2020, 15:01

Homepage: www.werner-thiede.de/index.htm

Lieber Herr Vor,

leider übersieht Ihre schöne Aufzählung der „Konsequenzen“, dass bei dem Gerichtsurteil Revision möglich ist Und da weiß man ja, was zu erwarten steht...

Mit besten Grüßen und Wünschen zum Neuen Jahr

Prof. Dr. Werner Thiede




von: Evelyn

vom: 28.12.2020, 15:13

Hallo

Danke für den Hinweis, ich habe das Urteil angeschaut. Es geht darin nur um die Beschwerdelegitimation. Die wäre in der Schweiz bei einer Entfernung von 600m vermutlich unproblematisch gewesen. Spannend wird es, wenn nun die Vorinstanz materiell entscheiden muss. Gesundheitsprobleme unter 1 V/m seien zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen und die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G seien noch unklar. Die Einschätzung des "Gesundheitsrats" sei dabei sehr wichtig.

Liebe Grüsse

Evelyn

P.S. ich bin übrigens nicht Rechtsanwältin, "nur" Juristin ;)


von: Georg

vom: 28.12.2020, 18:57

ich hatte hier versucht, den Artikel auf der niederländischen Seite gerafft auf Deutsch wiederzugeben...

Ich hoffe im Namen von Frau de Jong und aller Betroffenen EU-weit, das dieses Urteil über die Instanzen Bestand hat.

Zumindest hat dieser Verwaltungsrichter gesunden Menschenverstand, Respekt vor den Bedürfniossen der Menschen und vor allem Mumm gezeigt, indem er sich NICHT hinter den Grenzwerten der ICNIRP versteckt...

Allein schon die Legitimation der Beschwerde ist ein Fortschritt!

Ich fürchte zwar auch, das die Industrie Rechtsmittel einlegen wird, und bin daher gespannt, wie sich das Ganze weiter entwicklet


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