Elektro-Sensibilität − News
Juristischer Gegenwind in CH, AT, DE & IT
Rechtsgutachten u Anfragen im deutschsprachigen Raum
Schweizer Rechtsgutachten entzieht 5G Antennen die Legitimation
- Der Gesundheitsschutz ist ausgehebelt!
Ein neues Rechtsgutachten der rennomierten Kanzlei Pfisterer Fretz aus Aarau hat ergeben, dass die Strahlen- und Gesundheitsbelastung des neuen 5G-Netzes mit adaptiven Antennen nicht abschätzbar ist. «Gerade für das beabsichtigte flächendeckende Netz von adaptiven Antennen liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass das Vorsorgeprinzip mit der Privilegierung von Anhang 1 Ziff.63 der NISV [Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung] noch eingehalten werden kann.», schreibt die Kanzlei in ihrem Gutachten.
Darin hält sie weiter fest, dass keine Informationen bestehen, wie Strahlungswerte prognostiziert und gemessen werden sollen und ob 5G die Strahlengrenzwerte einhalten kann. Der Grund dafür liegt in der neuen Technologie selber: 5G verwendet so genannte «adaptive Antennen», also Antennen, welche gezielt die Nutzer – und zwischen Antenne und Empfangsgerät befindliche Personen – mit maximaler Leistung bestrahlen.
Wir erwarten eine Sistierung aller 5G-Baubewilligungsverfahren.
Der Widerstand in der Bevölkerung nimmt stark zu. Von über hundert 5G-Baugesuchen in der Schweiz, welche uns in den letzten drei Monaten erreicht haben, werden knapp neunzig mit Einsprachen blockiert. Die Schweizer Vereinigungen zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung setzen sich dafür ein, dass alle Baugesuche von 5G-Antennen mit Einsprachen blockiert und vor Gericht angefochten werden, bis sich eine Rechtspraxis durchsetzt, welche dem Gesundheitsschutz und dem Vorsorgeprinzip Rechnung trägt.
Bei den bereits bestehenden 5G-Antennen wird mit juristischen Mitteln dafür gekämpft werden, dass ihnen die Betriebsbewilligungen entzogen werden.
Hier machte sich der Schweizer Verein "Schutz vor Strahlung" stark
https://schutz-vor-strahlung.ch/
Kontakt:
Rebekka Meier, Baurechtsabteilung, rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.ch, 032 652 61 61
Jérôme Meier, Vorstandsmitglied, jerome.meier@schutz-vor-strahlung.ch
5G-Antenne auf Uni Luzern muss abgeschaltet werden
Anfrage in Österreich an Bundesministerien
Frau Mag. Catharina Roland hat am 09.07.2019 eine Beschwerde an das zuständige Bundesmnisterium in Wien geschrieben. Nun muss sich das österreichiische Rechtssystem damit beschäftigen. Diese Beschwerde wird Publik gemacht, um der betroffenen Bevölkerung und auch den politischen Entscheidungsträgern vor Augen zu führen, wie die Hoheitsverwaltung im BMVIT schon seit Jahren funktioniert.
Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht Wien
Antwort Bundesministerium Verkehr, Innovation u Tehcnologie Wien
Die Antwort des BMVIT vom 12. Juni war alles andere als befriedigend, siehe Anhang "1.Beantwortung..."
Daraufhin hat sie Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt (Anhang "Beschwerde...").
Auch beim Bericht des Rechnungshofes über Smartmeter gibt es eine Aussage dazu.
Z.B. bei Diagnose Funk findet man zu Hauf Artikel über gesundheitsschädigende Wirkungen, z.B. siehe Anhang "7, Adkofer..."
und selbst die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) veröffentlichte bereits 1992, dass über Wirkungen auf Zellmebranen seit ungefähr 15 Jahren berichtet wird (1992!), siehe Anhang "MembranEffekte1992..."
Sg. Medienvertreter,
anbei übermittle ich Ihnen Unterlagen betreffend eine
Strafanzeige gegen den Leiter der Obersten Fernmeldebehörde wegen des
Verdachts des Amtsmissbrauchs §302 und des Verdachts der Gemeingefährdung im Sinne des §177 StGB,
welche wir heute auf dem Postwege an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt haben.
Wir nehmen dabei Bezug auf die bereits im Juli dieses Jahres eingebrachte Verhaltensbeschwerde von Frau Mag. Catharina Roland (siehe Anhang).
Zahlreiche Menschen aus den 5G Bürgerinitiativen Österreichs sind gerade dabei sich dieser Anzeige anzuschließen.
So wie der flächendeckende Mobilfunkausbau zu 5G derzeit betrieben wird, widerspricht dieser unserem Rechtssystem, da die sonst vor jeder Umsetzung solcher Projekte durchzuführenden Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht stattfanden und die sonst auch in allen anderen Bereichen notwendigen Bewilligungen (gewerbliche Betriebsanlagengenehmigungen und baubehördliche Bewilligungen) nicht erfolgen. Diese Praktik wird von den Verantwortlichen in Politik und von den Behördenvertretern in den obersten Etagen geduldet. Noch dazu wird ein rasanter Ausbau, gegen den Willen der mitdenkenden Bevölkerung durchgeführt und ist für uns nicht erklärlich, da dieser gegen jede Vernunft erfolgt (Überrumpelungstaktik).
Da wir bei den von uns gewählten Volksvertretern (Nationalräte, Landesräte sowie Bürgermeister) kein Gehör finden, müssen wir uns selber helfen und haben uns daher einvernehmlich zu diesem Schritt entschlossen.
Bitte sehen Sie sich die Unterlagen dazu sorgfältig an!
Es wäre von überaus großer Wichtigkeit, wenn Sie darüber in Ihrem Medium berichten würden. Für Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.
Vielen herzlichen Dank,
mfg,
Monika Sylvester-Resch
Sprecherin der Bürgerinitiative Nestelbach bei Graz
Interessanterweise sind in Italien 3 Ministerien verurtielt worden, über die Risiken mobiler Kommunikation aufzuklären
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1342
Deutsche Rechtsgutachten zu Mobllfunk / 5G
Versorgung ohne Auftrag - Bestrahlung ohne Gesetz
von Bernd Irmfrid Budzinski Richter am VG a.D. von 2011
Herr Budzinski bezieht sich hier auf den Bruch des Grundgesetzes, Artikel 13, Absatz 1 "Die Wohnung ist unverletzlich" und vor allem auf die europäische Menschrechtskonvention (Art. 8 I EMRK, Menschenrecht auf Achtung der Wohnung)
Versorgung ohne Auftrag, Bestrahlung ohne Gesetz
Bestrahlung der Wohnung „illegal“
- auch wenn dieses Gutachten schon älter ist, hat es nichts von seiner Aktualität und Brisanz verloren...
2006 - aktueller denn je...
Video-Vortrag von RA Dr. Barbara Wachsmuth zu den juristischen Möglichkeiten, gegen Mobilfunk - Sendeanlagen vorzugehen:
https://www.youtube.com/watch?v=dXW2u700sfc
5G – Fluch oder Segen?
Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg
Professor Müggenborg bezieht sich auf das Thema Vorsorge / Gesundheitsschutz und das die Grenzwerte aus der 26. BIMSCHV von 1997 stammen und den heutigen Belastungen nicht mehr gerecht werden. Ess müssen endlich auch die athermischen Auswirkungen, die viele unabhägige Studien belegen, von den Gerichten berücksichtigt werden.
https://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/Editorial_28-2019.pdf
Zusammen mit Professor Thide hat er auch einen offenen Breif verfasst, in dem die juristische Problematik bei der Verwendung funkender Strom- u Wasserzähler, sog. Smartmeter aufgezeigt wird.
Juristische Bedenken gegen Smartmeter - offener Brief an den Bundesrat
https://www.rechtsanwalt-mueggenborg.de/startseite.html
Eingestellt: 15.07.2019, 09:08
zuletzt geändert: 30.09.2020, 11:27
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