Elektromagnetische Hypersensitivität als Arbeitsunfall vor Gericht anerkannt
in Frankreich ist man hier schon weiter...
Elektromagnetische Hypersensitivität (EHS) zum 1. Mal als Arbeitsunfall vor Gericht anerkannt
Leider nur auf Französisch: EHS eines Telekom-Mitarbeiters als Arbeitsunfall anerkannt.
Das Krankenkassengericht von Versailles (Yvelines) hat in einem Urteil vom 28. September 2018 beurteilt, dass das Unbehagen eines Arbeitnehmers am 6. November 2013 mit EMF-Exposition nicht ausgeschlossen werden konnte.
Der Mitarbeiter war als Kundendiensttechniker für ein Telekommunikationsunternehmen angestellt. Der Arbeitsarzt hatte empfohlen, die EMF-Exposition des MA am Arbeitsplatz zu reduzieren, was nicht umgesetzt wurde.
"Vive la France..."
http://www.priartem.fr/Pour-la-premiere-fois-en-France-un.html
Weiterführende Links, Dokumente und Quellennachweise:
france3-regions.francetvinfo.fr/paris-ile-de-france/yvelines/reconnu-victime-accident-du-travail-raison-son-electrosensibilite-1555776.html
lesinfos.online/2018/10/10/reconnu-victime-dun-accident-du-travail-en-raison-de-son-electrosensibilite
Eingestellt: 15.10.2018, 15:58
Geändert: 15.10.2018, 16:06
Quelle: http://www.elektro-sensibel.de/artikel.php?ID=68